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Beglaubigte Übersetzungen Viele Rechtsgeschäfte und private Angelegenheiten mit ausländischen Behörden, öffentlichen Institutionen, Ämtern oder Geschäftspartnern sind nur dann zulässig, wenn eine beglaubigte Übersetzung in der jeweiligen Amtssprache vorliegt. Beglaubigungen von Übersetzungen werden für amtliche und private Zwecke im Inland sowie im Ausland benötigt. Fast immer wenn ein Scheidungsurteil, eine Geburtsurkunde, Handelsregisterauszüge, Gesellschaftsverträge oder Bilanzen übersetzt werden, müssen diese auch vom Übersetzer beglaubigt werden. Eine beglaubigte Übersetzung wird im geschäftlichen Bereich z.B. für Neugründungen von Filialen oder Firmenübernahmen benötigt. Im privaten Bereich werden z.B. die für eine Heirat, Geburt oder Anerkennung eines Führerschein benötigten Dokumente amtlich anerkannt. Beglaubigte Übersetzungen werden ausschließlich von Übersetzern/ Dolmetschern, die von den jeweiligen Landgerichten hierzu bestellt, ermächtigt, beeidigt bzw. vereidigt sind, angefertigt, die unter Berufung auf ihren abgelegten Eid die Übereinstimmung ihrer Übersetzung mit dem Ausgangsdokument durch Unterschrift und Stempel bestätigen.
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