Beglaubigte Übersetzungen werden von Ämtern, Behörden, Gerichten, Notaren, Arbeitgebern, Ausbildungsstätten, Konsulaten oder Botschaften für offizielle Zwecke gefordert und dürfen nur von einem gerichtlich vereidigten, beeidigten oder ermächtigten Übersetzer erstellt werden.
Dazu zählen Urkunden wie Ausbildungs-, Studien- bzw. Arbeitszeugnisse, Geburtsurkunden und Ehefähigkeitszeugnisse, Heiratsurkunden, Scheidungsurkunden, Adoptionsurkunden, Sterbeurkunden, Namensänderungsurkunden, Testamente, Erbscheine, Adoptionsunterlagen, Personalausweise oder Führerscheine. Ständig werden von verschiedenen Behörden und Ämtern Übersetzungen in beglaubigter Form von Versicherungsnachweisen, ärztlichen Attesten, Bescheinigungen verschiedener Art und Verträge sowie andere Dokumente verlangt.
Durch die vom gerichtlich vereidigten/beeidigten Übersetzer nachgewiesenen Qualifikationen (Übersetzerdiplom oder eine staatlich anerkannte Prüfung für Übersetzer, Nachweis der juristischen Kenntnisse durch eine beim Gericht abgelegte Prüfung oder abgelegte Prüfungen im Rahmen eines Jurastudiums) gewährleisten wir die Qualität der Urkundenübersetzungen. Zu einer übersetzerischen Beglaubigung einer Urkunde ist kein Notar oder Rechtsanwalt erforderlich. Die Beglaubigung erfolgt durch den vereidigten, beeidigten oder ermächtigten Übersetzer selbst, indem er die übersetzte Urkunde mit einem Beglaubigungsvermerk - einem Beglaubigungsstempel und seiner Unterschrift versieht.