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Dokumente und Voraussetzungen für Eheschließungen zwischen deutschen und bulgarischen Staatsangehörigen

Eheschließung in Deutschland:

Für eine Eheschließung in Deutschland benötigt ein bulgarischer Staatsangehöriger folgende Urkunden:

  • Geburtsurkunde
  • gültiges Ehefähigkeitszeugnis des bulgarischen Staatsangehörigen vom Standesamt am bulgarischen Wohnsitz
  • ggf. Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk der vorhergehenden Ehe
  • Meldebestätigung von der Gemeindeverwaltung am bulgarischen Wohnsitz
  • amtlich beglaubigte Kopie des gültigen Reisepasses oder Personalausweises

Auf alle Fälle sollte der zuständige Standesbeamte in Deutschland gefragt werden, ob noch weitere Urkunden als die o.g. erforderlich sind. Der Standesbeamte sagt Ihnen auch, welche Dokumente der deutsche Staatsangehörige benötigt.

Alle bulgarischen Urkunden müssen von den zuständigen bulgarischen Apostillebehörden mit einem Apostillevermerk versehen werden. Für alle Urkunden, die von Gerichten oder Notaren erstellt worden sind, ist das Justizministerium die Apostillebehörde. Für alle sonstigen Urkunden / öffentlichen Dokumente ist die Konsularabteilung des Außenministeriums die Apostillebehörde. Anschließend müssen die Urkunden übersetzt und beglaubigt werden. Das deutsche Standesamt verlangt grundsätzlich eine beglaubigte Übersetzung vom einem in Deutschland beeidigten Übersetzer.

Für die Einreise zwecks Eheschließung in Deutschland und anschließendem Daueraufenthalt (Familienzusammenführung) im Bundesgebiet benötigen bulgarische Staatsangehörige seit dem 01.01.2007 kein Visum mehr. Die Visumpflicht ist vollständig aufgehoben.
Für die Einreise ist lediglich erforderlich, dass beim Grenzübertritt ein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorgelegt wird.
Nach erfolgter Einreise melden Sie sich –wie Deutsche auch- bei der Meldebehörde an. Im Rahmen dieser Anmeldung können Sie ihre Freizügigkeitsberechtigung geltend machen. Aufgrund dieser Angaben, die durch die Meldebehörde an die Ausländerbehörde weitergeleitet werden, wird Ihnen von Amts wegen eine Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht ausgestellt.

Eheschließung in Bulgarien

Für eine Eheschließung in Bulgarien benötigt der deutsche Ehepartner folgende Unterlagen aus Deutschland:

  • gültiges Ehefähigkeitszeugnis vom Standesamt am Wohnsitz
  • Geburtsurkunde
  • Meldebescheinigung
  • ggf. Scheidungsurteil und Eheurkunde der früheren Ehe
  • amtlich beglaubigte Kopie des gültigen Reisepasses oder Personalausweises

Die deutschen Urkunden müssen von den zuständigen deutschen Apostillebehörden mit einem Apostillevermerk versehen werden. Welche Behörde für den Apostillevermerk zuständig ist, erfahren Sie von der Behörde, die die Urkunde ausgestellt hat.
Danach können Sie die Urkunden entweder in Deutschland oder in Bulgarien übersetzen lassen.
Wenn die Übersetzungen in Bulgarien gefertigt werden, muss die Unterschrift des Übersetzers anschließend vom bulgarischen Außenministerium beglaubigt werden. Des Weiteren benötigt der deutsche Ehepartner noch folgende Unterlagen aus Bulgarien: Gesundheitszeugnis eines bulgarischen Arztes (inkl. AIDS-Test und Untersuchung auf Geschlechtskrankheiten)
Auf alle Fälle sollten Sie sich vor der Eheschließung bei dem bulgarischen Standesbeamten erkundigen, ob noch weitere Urkunden erforderlich sind. Der bulgarische Standesbeamte kann Ihnen auch sagen, welche Dokumente der bulgarische Ehepartner benötigt.
Eine Eheschließung ist 30 Tage nach Bestellung des Aufgebotes möglich.
Nach der Eheschließung müssen Sie die bulgarische Heiratsurkunde vom bulgarischen Außenministerium mit einem Apostillevermerk versehen lassen. Anschließend lassen Sie die Urkunde übersetzen und dann die Unterschrift des Übersetzers vom bulgarischen Außenministerium beglaubigen, um die Urkunde in Deutschland nutzen zu können.

Ohne Gewähr / Änderungen vorbehalten